Verantwortlichkeiten der Zertifizierungsstelle hinsichtlich der IFS-Trainer und IFS-Auditoren (einschließlich Selbständige/Freiberufler)
Verantwortlichkeiten der Zertifizierungsstelle hinsichtlich der IFS Auditoren,
Reviewer, Trainer und Witness-Auditoren
Die Zertifizierungsstelle ist verpflichtet, die Einhaltung der ISO/IEC 17065:2012 Norm und der IFS
Rahmenvereinbarung sicherzustellen.
Es liegt in der Verantwortung der Zertifizierungsstelle sicherzustellen, dass Prozesse etabliert
sind, um die Kompetenzen aller Auditoren zu überwachen und aufrechtzuerhalten, sodass diese
stets die Anforderungen des IFS Standards erfüllen. Zertifizierungsstellen haben somit folgende
Verantwortlichkeiten:
• Sie unterstützen Witness-Begutachtungen (durch Akkreditierungsstellen, durch das Integrity
Program und durch die Zertifizierungsstelle im Zuge des Überwachungsprogrammes und der
Sign-off-Audits).
• Sie gewährleisten, dass Auditoren oder Assessmentteams für den kompletten Scope des
IFS Assessments qualifiziert sind und in der Lage sind, relevante Gesetzgebungen, Verordnungen,
IFS Anforderungen sowie die eigenen Anforderungen der Zertifizierungsstelle
anzuwenden.
• Sie stellen die Aufrechterhaltung der Kompetenz ihrer Auditoren sicher (ständige Überwachung
durch die Zertifizierungsstelle) und begutachten die Assessmentdurchführung
jedes Auditors mindestens einmal alle zwei (2) Jahre durch ein Vor-Ort-Witness-Audit (für
mehr Einzelheiten siehe Kapitel 3.1.1.5, Teil 3).
• Sie führen bei Auditoren, die bereits für IFS zugelassen sind, jedoch der Zertifizierungsstelle
neu angehören, vor Beginn der Tätigkeit für die Zertifizierungsstelle ein IFS Food Witness-
Audit durch. (Dieses Witness-Audit kann als reguläres Witness-Audit anerkannt werden,
sodass das nächste reguläre Witness-Audit im zweiten Jahr durchgeführt werden muss).
• Sie stellen sicher, dass sich Auditoren unparteiisch verhalten (z. B. nicht gegen IFS Regeln
verstoßen und innerhalb der vergangenen zwei (2) Jahre weder als Berater für das jeweilige
Unternehmen tätig waren, noch auf sonstige Weise mit dem Unternehmen zusammengearbeitet
oder im Namen des Unternehmens agiert haben).
• Sie stellen sicher, dass ein Auditor nicht mehr als drei (3) aufeinander folgende IFS Food
Assessments im gleichen Produktionsstandort durchführt (gilt nur für vollständige IFS Food
Assessments, unabhängig davon, wieviel Zeit zwischen den Assessments liegt; Ergänzungsund
Erweiterungsassessments, sowie Assessments, die als Trainee begleitet wurden, inklusive
Auditor-in-Progress-Assessments (1–9), sind von dieser Regel nicht betroffen).
• Sie gewährleisten, dass alle Auditoren einen gültigen Vertrag mit der Zertifizierungsstelle
haben.
• Sie erhalten für jedes IFS Food Assessment eine unterzeichnete Vereinbarung des
Auditors, die Folgendes bestätigt:
- Die Einhaltung aller durch die Zertifizierungsstelle definierten Regeln, inklusive Vertraulichkeit
und Unabhängigkeit gegenüber wirtschaftlichen und sonstigen Interessen.
- Die Abwesenheit von Interessenskonflikten, inklusive einer Erklärung bezüglich der Abwesenheit
jeglicher Verbindungen zu dem jeweiligen Unternehmen, gegenwärtig oder
innerhalb der vergangenen zwei (2) Jahre.
• Sie gewährleisten, dass mindestens ein Mitarbeiter der Zertifizierungsstelle für hausinterne
IFS Schulungen verantwortlich ist. Dieser vom IFS zugelassene Trainer muss am vom IFS
organisierten „Train the Trainer“ (TTT)-Kurs teilgenommen haben.
Anmerkung: Für eine Zertifizierungsstelle, die neu mit IFS Aktivitäten beginnt, kann die hausinterne
Schulung auf Anfrage vom IFS durchgeführt werden.
• Sie organisieren einmal jährlich eine 16-stündige Schulung für IFS Auditoren und Reviewer.
Diese dient dem Erfahrungsaustausch, der internen Kalibrierung, der Information über aktuelle
gesetzliche Änderungen, etc. Der Inhalt enthält Elemente aus der IFS GAP Guideline.
Der IFS Trainer ist verantwortlich für die Schulungsinhalte und muss zumindest einen Teil der
Schulung selbst leiten. Themen wie Gesetzgebung, Assessmentpraxis und Updates bezüglich
Lebensmittelsicherheit können mit den Themen für andere GFSI anerkannte Zertifizierungsstandards
(Lebensmittelsicherheit) übereinstimmen. Die 16-stündige Schulung muss
mindestens eine Präsenzveranstaltung mit der Dauer eines Tages beinhalten. Die restlichen
acht (8) Stunden können entweder als Präsenzveranstaltung oder als Online-Sitzung abgehalten
werden, solange sie dem IFS gewidmet sind. Die Unterschriftenliste sowie die Agenda
des Trainings muss auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.
• Sie sind sich der Prüfungsordnung voll bewusst, die durch den IFS bereitgestellt wird und auf
der IFS Webseite zu finden ist.
• Sie gewährleisten, dass der IFS Assessmentbericht und die dazugehörigen Dokumente einschließlich
der Notizen des Auditors aus dem IFS Assessment sicher für eine Dauer von fünf
(5) Jahren aufbewahrt werden.
Die Zertifizierungsstelle ist dafür verantwortlich, den / das in Bezug auf Produkt- und Technologie-
Scopes, Sprachkenntnisse und Qualifikation geeigneten Auditor / geeignete Auditoren-Team für
jedes IFS Assessment auszuwählen.
Jede Zertifizierungsstelle muss mindestens über einen vertraglich gebundenen Auditor, einen
vertraglich gebundenen Reviewer, einen zugelassenen IFS Trainer sowie eine für den IFS zuständige
Person (IFS Kontaktperson) verfügen. Diesbezügliche Änderungen müssen durch die
Zertifizierungsstelle an die IFS Geschäftsstellen kommuniziert werden.