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IFS Akkreditierung
Zertifizierungsstellen, die IFS-Audits durchführen möchten, müssen die nachfolgenden Regeln erfüllen. Das erforderliche Zulassungsverfahren für Zertifizierungsstellen wird durch den IFS bereitgestellt.
Anforderung 1: Akkreditierung und Akkreditierungsprozess
- DIN EN ISO/IEC 17065 IFS-Akkreditierungsverfahren
Die Zertifizierungsstelle ist durch eine von IAF bzw. EA anerkannte Akkreditierungsstelle (siehe Kapitel 1) gemäß DIN EN ISO/IEC 17065 für IFS-Audits akkreditiert worden. Zertifizierungsstellen, die sich im Prozess der IFS-Akkreditierung gemäß DIN EN ISO/IEC 17065 befinden, können bereits vor Erlangen der Akkreditierung maximal 5 Audits mit einem zugelassen IFS-Auditor durchführen. In diesem Fall wird mindestens eines der Audits durch die Akkreditierungsstelle durch eine Witness-Begutachtung bewertet (Witness Assessment). Alle Audits (einschließlich mindestens eines kompletten Zertifizierungsverfahrens) werden von der Akkreditierungsstelle während der Erstbegutachtung der Zentrale geprüft. Voraussetzung hierfür ist, dass die Zertifizierungsstelle den Nachweis erbringt, dass sie einen Antrag auf Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17065 gestellt hat und ein gültiger Vertrag zwischen der Zertifizierungsstelle und dem IFS besteht.
Anforderung 2: Unterzeichnung des IFS Rahmenvertrages
- Vertragsabschluss mit dem Standardeigner des IFS
Nach Beantragung der IFS-Akkreditierung gemäß (demnächst DIN EN ISO/IEC 17065) und zwecks Genehmigung zur Durchführung von IFS-Audits unterzeichnet die Zertifizierungsstelle einen Vertrag mit dem IFS, in dem sie sich zur Einhaltung aller IFS- Anforderungen verpflichtet. Die Zertifizierungsstelle ist nicht zur Durchführung von IFS-Audits berechtigt, solange der endgültige Vertrag nicht unterzeichnet ist. Der Vertrag ist nur gültig, wenn alle Anforderungen hinsichtlich Auditoren, Trainer, Reviewer, usw. erfüllt sind. Für weitere Informationen lesen Sie bitte Teil 3 des Standards.
Anforderung 3: Angabe einer dem IFS zugeordneten Kontaktperson
Dem IFS sind die Kontaktdaten der Zertifizierungsstelle mitzuteilen. Dieses umfasst u. a. die Adresse und die Namen der jeweiligen Kontaktpersonen, die für das Standard Management, Auditoren Management, Integrity Program, Training und Accounting verantwortlich sind.
Anforderung 4: Mindestens ein zugelassener IFS Auditor (oder im Zulassungsprozess)
Grundsätzlich erfüllen die Auditoren die Anforderungen gemäß Kapitel 7.2 und 7.3.1 der DIN EN ISO 19011.
Im Rahmen der Guten Auditpraxis verwendet der Auditor während eines IFS-Audits aussagekräftige Produktbeispiele, um vor Ort die Produktionsverfahren und die Dokumentation im auditierten Unternehmen zu untersuchen und die Einhaltung der IFS-Anforderungen zu prüfen. Insbesondere führt der Auditor während des Audits eine Rückverfolgbarkeits-Prüfung im Unternehmen durch.
Der IFS veröffentlicht Richtlinien, die weitere Informationen zu Themenbereichen enthalten, die geprüft werden müssen bzw. deren Überprüfung während des Audits im auditierten Unternehmen erforderlich ist.
Weitere Informationen bezüglich Voraussetzungen und Anforderungen des IFS für Auditorenzulassung und Prüfung sind in Kapitel 3 aufgeführt
Anforderung 5: Mindestens ein interner Trainer
IFS-Trainer haben folgendes Profil:
- Sie erfüllen die Anforderungen an IFS-Auditoren, wie in Kapitel 3.2 a), b), c) und d) beschrieben.
- Sie haben Erfahrung in Audits nach GFSI-Standards oder anderen Lebensmittelsicherheits-Systemen.
- Sie verfügen über Kenntnisse der Lebensmittel-Gesetzgebung bzw. des Lebensmittelrechts.
- Sie haben an einer vom IFS organisierten Schulung „Train the Trainer“ teilgenommen.
- Sie beherrschen die Sprache fließend (mündlich und schriftlich), in der sie Schulungen durchführen und leiten; die IFS- Geschäftsstellen werden über entsprechende Sprachkenntnisse informiert, die sie für die Schulungen einsetzen können.
Um ihre Kenntnisse über den IFS stets auf dem aktuellen Stand zu halten, überprüft jeder IFS-Trainer die vom IFS zur Verfügung gestellten aktualisierten IFS Informationen. Diese aktualisierten IFS Informationen werden für hausinterne Trainings aller Auditoren genutzt.
Anforderung 6: Reviewer
Die Person, die für die Bewertung der Auditberichte zuständig ist (Reviewer) ist entweder ein zugelassener IFS-Auditor, ein IFS-Trainer oder erfüllt die folgenden Bedingungen:
- Universitätsabschluss und zwei Jahre Berufserfahrung in den Bereichen Lebensmittelsicherheit und Lebensmittelqualität.
- Teilnahme (als Auditor oder Beobachter) an 10 vollständigen Audits (nach GFSI- anerkannten Standards oder anderen Lebensmittelsicherheitssystemen) in den vergangenen fünf Jahren.
- Teilnahme an einer Hygieneschulung.
- Teilnahme an einer IFS-Schulung „Train the Trainer“.
- Der Reviewer darf das Audit nicht selbst durchgeführt haben.
Die Überprüfung wird dokumentiert.
Anmerkung: Ist der Reviewer kein Trainer oder Auditor nimmt er einmal im Jahr an der 2-tägigen hausinternen Schulung der Zertifizierungsstelle teil.
Die Entscheidung über die Zertifizierung kann nur auf Empfehlung einer kompetenten Person bzw. eines Zertifizierungsausschusses erfolgen. Außerdem darf nur eine Person, die nicht das Audit durchgeführt hat, die Entscheidung fällen. Die kompetente Person für die Zertifizierungsentscheidung oder mindestens ein Mitglied des Zertifizierungsausschusses ist ein IFS-Auditor, ein IFS-Trainer oder ein IFS-Reviewer. Die endgültige Zertifizierungsentscheidung wird ausschließlich von der Zertifizierungsstelle getroffen und kann nicht an Dritte vergeben werden.