Auditorenprüfung
IFS Prüfungsverfahren
Auditoren, die die in Kapitel 3.1.1.2, Teil 3 genannten Voraussetzungen erfüllen, können an der schriftlichen IFS Prüfung und – bei Erfolg – an einer mündlichen IFS Prüfung teilnehmen.
Anmerkung: Detaillierte Regelungen bezüglich der IFS Prüfungen („IFS Exam Regulation”- Dokument) sowie internationale IFS Prüfungstermine werden vom IFS auf der IFS Webseite zur Verfügung gestellt. Nach erfolgreichem Abschluss der schriftlichen und mündlichen Prüfung muss während des ersten IFS Food Assessments des Auditors ein „Sign-off“ erfolgen (siehe auch Sign-off-Audit Definition im Glossar). Sobald die Nachweise des durchgeführten Sign-off-Audits vom IFS akzeptiert wurden, wird der Auditor als IFS Food Auditor in der IFS Datenbank aktiviert und ein persönliches IFS Auditorenzertifikat erstellt. Auf dem IFS Auditorenzertifikat sind die Gültigkeitsdauer, Produkt- und Technologie-Scopes sowie die Sprachen, für die der Auditor zugelassen ist, vermerkt.
Ab dem Tag der Aktivierung darf der Auditor IFS Food Assessments für die Produkt- und Technologie-Scopes durchführen, für die er/sie von den IFS Geschäftsstellen zugelassen wurde. Die Gültigkeit des Zertifikats beginnt ab dem Datum der bestandenen mündlichen IFS Prüfung und endet am Ende des zweiten Kalenderjahres, unabhängig von dem Datum der Aktivierung als IFS Auditor.
Beispiel: Wenn ein Auditor die mündliche Prüfung am 20.10.2020 besteht, ist das Zertifikat bis 31.12.2022 gültig.
Aufrechterhaltung der Auditorenzulassung
Die Zulassung der/des Auditor(s/in) muss vor Ablauf der Gültigkeit seines/ihres Zertifikats neu beurteilt werden. Für die Aufrechterhaltung seiner/ihrer Zulassung muss ein exklusiver Auditor folgende Anforderungen erfüllen:
- Jedes Jahr: Teilnahme an einer zweitägigen/16-stündigen, von der Zertifizierungsstelle durchgeführten Schulung (siehe Anforderungen an diese Schulung unter 2.6),
- Jedes Jahr: Durchführung von mindestens fünf (5) IFS Food Assessments als Lead- oder Co-Auditor. Dies gilt ab dem ersten vollständigen Jahr nach der Zulassung als IFS Food Auditor.
- Jedes zweite Jahr: Beurteilung während eines vollständigen IFS Food Assessments durch die Zertifizierungsstelle, um die Kompetenzen des Auditors zu evaluieren. Dieses Assessment kann jederzeit im Laufe des zweiten Kalenderjahres folgend auf das Jahr, in dem das letzte Witness-Audit stattfand, durchgeführt werden. Dieses kann jedes zweite Mal (alle vier (4) Jahre) durch ein vollständiges Vor-Ort-Witness-Audit eines anderen GFSI anerkannten Zertifizierungsstandards für Lebensmittelsicherheit bzw. „post-farm“-Verarbeitung, der nach der ISO/IEC 17065:2012 Norm akkreditiert ist, ersetzt werden. Der Witness-Auditor darf nicht am Assessment (als Teammitglied) teilnehmen. Im Falle des Vor-Ort-Witness-Audits während eines IFS Food Assessments muss der Witness-Auditor ein zugelassener IFS Food Auditor sein und die Anforderungen, um als Witness-Auditor agieren zu dürfen, die in Kapitel 3.2 definiert sind, erfüllen. Die Zertifizierungsstelle muss den Namen des Witness-Auditors im IFS Assessmentbericht angeben. Die Witness-Audits sollten über die Zeit hinweg alle Scopes, für die der Auditor zugelassen ist, berücksichtigen.
Ein nicht-exklusiver Auditor ist selbst für die Aufrechterhaltung seiner/ihrer IFS Zulassung verantwortlich. Für die Aufrechterhaltung seiner/ihrer Zulassung muss der nicht-exklusive Auditor beinahe dieselben Anforderungen wie exklusive Auditoren erfüllen, mit den folgenden (hervorgehobenen) Abweichungen:
- Jedes Jahr: Teilnahme an einer zweitägigen/16-stündigen, hausinternen Schulung bei jeder Zertifizierungsstelle, mit der der nicht-exklusive Auditor in der IFS Datenbank verbunden ist.
- Jedes Jahr: Durchführung von mindestens fünf (5) IFS Food Assessments als Lead- oder Co-Auditor. Dies gilt ab dem ersten vollständigen Jahr nach der Zulassung als IFS Food Auditor.
- Jedes zweite Jahr: Beurteilung während eines vollständigen IFS Food Assessments (Vor-OrtWitness-Audit) durch jede Zertifizierungsstelle
Für exklusive und nicht-exklusive Auditoren
- jedes zweite Jahr: Teilnahme an einem zweitägigen, vom IFS organisierten Calibration Training. Nach erfolgreichem Bestehen der Erstprüfung soll das erste vorgeschriebene Calibration Training vor Ende des zweiten Kalenderjahres (ab dem Datum des erfolgreichen Abschlusses der mündlichen Prüfung) absolviert werden. Nachweise für die oben genannten Anforderungen müssen, wenn vom IFS angeordnet, vor Ende der Gültigkeit des Auditorenzertifikates in der IFS Datenbank hinterlegt werden. Der Prozess zur Aufrechterhaltung wird vom IFS alle zwei (2) Jahre nachvollzogen:
- Wenn alle Anforderungen erfüllt wurden, vergibt der IFS ein neues Auditorenzertifikat, welches für weitere zwei (2) Jahre gültig ist.
- Wenn nicht alle Anforderungen erfüllt wurden, muss der Auditor erneut an den IFS Erstprüfungen teilnehmen.
Beispiel einer Situation, in der alle Anforderungen erfüllt sind:
Datum der bestandenen mündlichen IFS Prüfung: 25. Mai 2019
Ende der Gültigkeit des IFS Auditorenzertifikates (Erstzulassung): 31. Dezember 2021
Der Auditor muss zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2021 an einem Calibration Training teilnehmen. Der Auditor darf ab dem Tag seiner/ihrer Aktivierung in der IFS Datenbank und bis zum 31. Dezember 2021 IFS Assessments durchführen. Wenn der Auditor in 2021:
- fünf (5) IFS Food Assessments durchgeführt,
- am IFS Calibration Training teilgenommen (z. B. am 8. und 9. September 2021) und
- alle anderen Regeln unter 3.1.1.5 erfüllt hat, ist das neue IFS Auditorenzertifikat (nach Wiederzulassung) gültig bis: 31. Dezember 2023.