Anforderungen an IFS Food Auditoren
IFS Auditoren können entweder auf exklusiver Basis mit nur einer Zertifizierungsstelle oder auf nicht-exklusiver Basis mit einer oder mehreren Zertifizierungsstellen zusammenarbeiten.
Ein exklusiver Auditor muss alle relevanten Informationen bezüglich der eigenen Kompetenzen an die Zertifizierungsstelle übermitteln, die diese überprüfen und bestätigen muss, bevor sie den Auditor als neuen, exklusiven Auditor in der IFS Datenbank registriert. Ein nicht-exklusiver Auditor ist vollständig für die eigene Bewerbung als IFS Auditor verantwortlich und muss sich selbst als neuer, nicht-exklusiver Auditor in der IFS Datenbank registrieren.
Die Kompetenzen des nicht-exklusiven Auditors werden direkt vom IFS Auditorenmanagement über den Online-CV (Curriculum Vitae) geprüft.
Zulassungsprozess für Auditoren
Grundsätzlich erfüllen die Auditoren die Anforderungen gemäß Kapitel 7.2.2 und 7.2.3 der ISO/ IEC 19011 Norm. Im Falle eines exklusiven Auditors muss ein Vertrag mit der Zertifizierungsstelle, der die in Abschnitt 2.6 beschriebenen Anforderungen beinhaltet (siehe ISO/IEC 17065:2012 Norm), unterschrieben worden sein, bevor der Auditor zur IFS Prüfung angemeldet werden darf. Im Falle eines nicht-exklusiven Auditors kann der Vertrag mit einer (oder mehreren) Zertifizierungstelle(n) nach Bestehen der IFS Prüfungen unterzeichnet werden. Alle Auditoren müssen die „General terms and licensing conditions of IFS Management GmbH for IFS Auditors” und die „Integrity Program rules for Auditors” unterzeichnet haben.
Allgemeine Anforderungen für die Zulassung eines Auditors zur IFS Prüfung
Kandidaten, die sich für eine Zulassung als IFS Auditor bewerben, erfüllen die im Folgenden genannten Anforderungen und reichen entsprechende Nachweise zusammen mit den Antragsunterlagen ein. Der CV muss über die IFS Datenbank übermittelt werden.
a) Ausbildung Ein lebensmittelbezogener oder ein im Bereich der Biowissenschaften abgeschlossener Studiengang (mindestens ein Bachelor bzw. ein gleichwertiger Abschluss) oder eine erfolgreich abgeschlossene, lebensmittelbezogene Berufsausbildung.
b) Berufserfahrung Mindestens drei (3) Jahre Vollzeit-Berufserfahrung in der Lebensmittelindustrie in einer der folgenden Funktionen: Funktionen im Bereich der Lebensmittelherstellung (z. B. Qualitätssicherung, Lebensmittelsicherheit, Forschung und Entwicklung) in der Lebensmittelindustrie oder im Handel; Auditieren nach Lebensmittelsicherheitsstandards und/oder Inspektion oder Lebensmittelsicherheitskontrollen im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung. Erfahrung in der Beratung bezüglich Lebensmittelherstellung kann mit bis zu einem Jahr als Berufserfahrung angerechnet werden, wenn diese Aktivität durch Kundenverträge, Abrechnungen, Auftragsbestätigungen oder sonstige Bestätigungen nachgewiesen werden kann.
c) Qualifikationen Kandidaten müssen folgende Qualifikationen nachweisen: • Teilnahme an einem IFS Lead-Auditor Kurs oder einer anerkannten Lead-Auditor-Schulung (z. B. IRCA) mit einer Dauer von mindestens 40 Stunden. • Teilnahme an einer Schulung zu Lebensmittelhygiene (einschließlich HACCP) mit einer Dauer von mindestens zwei (2) Tagen/16 Stunden.
d) Allgemeine Auditerfahrung Der Auditor hat in den vergangenen fünf (5) Jahren mindestens acht (8) vollständige Lebensmittelsicherheitsaudits (GFSI anerkannte Zertifizierungsaudits für Lebensmittelsicherheit und/oder anerkannte Second Party Audits) in der Lebensmittelindustrie durchgeführt (Anerkennung nach der „Positive list of recognizable audit experience for IFS Food“, die im Zertifizierungsstellen-Login-Bereich der IFS Datenbank hinterlegt ist). Zusätzlich muss der Kandidat in den vergangenen zwei (2) Jahren als Trainee an mindestens zwei (2) vollständigen IFS Zertifizierungs-Assessments teilgenommen haben. Die Assessments müssen in verschiedenen Produktionsstandorten durchgeführt worden sein.
e) Spezifische Praxiserfahrung in den vom Kandidaten beantragten Produkt- und Technologie-Scopes (siehe ANLAGE 3 für Produkt- und Technologie-Scopes).
Für Produkt-Scopes: • Für jeden beantragten Produkt-Scope mindestens zwei (2) Jahre Berufserfahrung in der Lebensmittelindustrie im entsprechenden Bereich der Herstellung von Lebensmitteln. Erfahrung in der Beratung bezüglich Lebensmittelherstellung kann mit bis zu einem Jahr für die Berufserfahrung angerechnet werden, wenn diese Aktivität durch Kundenverträge, Abrechnungen, Auftragsbestätigungen oder sonstige Bestätigungen nachgewiesen werden kann.
ODER
- Für jeden Produkt-Scope mindestens zehn (10) Audits der folgenden Kategorien:
- GFSI anerkannte Zertifizierungsaudits für Lebensmittelsicherheit (Trainee-Audits werden hier ebenfalls akzeptiert, wenn Nachweise bezüglich der Teilnahme vorhanden sind),
- IFS Global Markets Food Assessments (Intermediate Level oder mindestens acht (8) Stunden Assessmentdauer),
- Second Party Audits, die Qualitäts- und Lebensmittelsicherheitsaspekte beinhalten und für die entsprechende Nachweise vorliegen (Anerkennung entsprechend der „Positive list of recognizable audit experience for IFS Food“, die im Zertifizierungsstellen-Login-Bereich der IFS Datenbank hinterlegt ist). Der Kandidat muss an allen Teilen des Audits (Vor-Ort-Evaluation, Begutachtung und die Vor-OrtEntscheidungsprozesse des Auditors) teilgenommen haben. Die Audits sollen vorzugsweise in verschiedenen Produktionsstandorten mit maximal drei (3) Audits an demselben Produktionsstandort durchgeführt worden sein. Falls Berufserfahrung oder Auditerfahrung allein nicht zur Erfüllung der Anforderungen für die Bewerbung auf den jeweiligen Produkt-Scope ausreichen, kann eine Kombination beider Elemente akzeptiert werden (z. B. ein Jahr Berufserfahrung in Kombination mit fünf (5) Audits sowie äquivalente Kombinationen).
Anmerkung: Die Zulassung für Produkt Scope 7 (Kombinierte Produkte) und 11 (Heimtiernahrung) ist mit der Zulassung für andere Scopes verbunden. Weitere Erklärungen sind in der ANLAGE 3 zu finden.
Für Technologie-Scopes:
- Für jeden beantragten Technologie-Scope mindestens zwei (2) Jahre Berufserfahrung in der Lebensmittelindustrie im entsprechenden Bereich der Herstellung von Lebensmitteln. Erfahrung in der Beratung bezüglich Lebensmittelherstellung kann mit bis zu einem Jahr für die Berufserfahrung angerechnet werden, wenn diese Aktivität durch Kundenverträge, Abrechnungen, Auftragsbestätigungen oder sonstige Bestätigungen nachgewiesen werden kann.
ODER
- Für jeden Technologie-Scope mindestens fünf (5) Audits der folgenden Kategorien:
- GFSI anerkannte Zertifizierungsaudits für Lebensmittelsicherheit (Trainee-Audits werden hier ebenfalls akzeptiert, wenn Nachweise bezüglich der Teilnahme vorhanden sind)
- IFS Global Markets Food Assessments (Intermediate Level oder mindestens acht (8) Stunden Assessmentdauer),
- Second Party Audits, die Qualitäts- und Lebensmittelsicherheitsaspekte beinhalten und für die entsprechende Nachweise vorliegen (Anerkennung nach der „Positive list of recognizable audit experience for IFS Food“, die im Zertifizierungsstellen-Login-Bereich der Datenbank hinterlegt ist). Der Auditor muss an allen Teilen des Audits (Vor-Ort-Evaluation, Überprüfung und die VorOrt-Entscheidungsprozesse des Auditors) teilgenommen haben. Die Audits sollten in verschiedenen Produktionsstandorten mit maximal zwei (2) Audits an demselben Produktionsstandort durchgeführt worden sein. Falls Berufserfahrung oder Auditerfahrung allein nicht zur Erfüllung der Anforderungen für die Bewerbung auf den jeweiligen Produkt-Scope ausreichen, kann eine Kombination beider Elemente akzeptiert werden (z. B. ein (1) Jahr Berufserfahrung in Kombination mit drei (3) Audits sowie äquivalente Kombinationen).
f) Sprache Falls der Auditor Assessments in einer/mehreren anderen Sprache(n) als seiner Muttersprache durchführen will, muss er/sie Nachweise vorlegen können, aus denen hervorgeht, dass er/sie diese Sprache(n) fließend spricht. Siehe IFS Doktrin für weitere Regeln bezüglich Sprachzulassungen.
g) Erstmalige, hausinterne IFS Schulung (zwei (2) Tage/16 Stunden) Der Kandidat muss an einer von der Zertifizierungsstelle hausintern organisierten, erstmaligen Schulung teilgenommen haben. Diese beruht auf dem vom IFS zur Verfügung gestellten Material (z. B. TTT-Material und GAP Guideline) und wird durch einen IFS Trainer vermittelt, der die Themenbereiche Lebensmittelsicherheit, Lebensmittelgesetzgebung, Assessmentpraxis etc. abdeckt. Alternativ kann an einer Erstschulung teilgenommen werden, die vom IFS organisiert wird. Die erstmalige, hausinterne IFS Schulung darf nicht mehr als ein Jahr vor der Erstbewerbung zu den IFS Auditorenprüfungen stattgefunden haben. Die Intention des Kurses ist es, den Kandidaten auf die IFS Prüfung vorzubereiten.
h) Vom IFS zur Verfügung gestellter Online-Kurs „IFS Training zu produkt-/prozessbasiertem Ansatz“ (modularer Ansatz). Wenn der CV des Auditors nicht den oben genannten Anforderungen entspricht, kann der IFS die Bewerbung des Auditors für eine Teilnahme an den IFS Prüfungen ablehnen. Im Falle exklusiver Auditoren muss der CV des Auditors von einer in der Zertifizierungsstelle angestellten Person bestätigt werden. Nicht-exklusive Auditoren bestätigen selbst die Korrektheit sowie Vollständigkeit der Angaben im CV. Anmerkung: Die IFS Geschäftsstellen können die Zulassung eines IFS Auditors entziehen bzw. ihn/sie nicht zur Prüfung zulassen, wenn sich herausstellt, dass die Angaben im CV falsch sind.