IFS Akkreditierung
Zertifizierungsstellen, die IFS-Audits durchführen möchten, erfüllen die nachfolgenden Grundregeln:
- Akkreditierung (oder im Prozess einer Akkreditierung) nach EN 45011
- Unterzeichnung des IFS Rahmenvertrages
- Angabe einer dem IFS zugeordneten Kontaktperson
- Mindestens ein zugelassener IFS Auditor (oder im Zulassungsprozess)
- Mindestens ein interner Trainer, der die interne Auditorenschulung übernimmt
Im Speziellen sind die Anforderungen wie folgt:
ISO/IEC Guide 65 (demnächst ISO/IEC 17065) IFS-Akkreditierungsverfahren
Die Zertifizierungsstelle ist durch eine von IAF bzw. EA anerkannte Akkreditierungsstelle (siehe Kapitel 1) gemäß ISO/IEC Guide 65 (demnächst ISO/IEC 17065) für IFS-Audits akkreditiert worden.Zertifizierungsstellen, die sich im Prozess der IFS-Akkreditierung gemäß ISO/IEC Guide 65 (demnächst ISO/IEC 17065) befinden, können bereits vor Erlangen ihres Akkreditierungsstatus die Witness-Begutachtung(en) (Witness Assessment) organisieren und durchführen.Voraussetzung hierfür ist, dass sie den Nachweis erbringen, dass sie einen Antrag auf Akkreditierung nach ISO/IEC Guide 65 (demnächst ISO/IEC 17065) gestellt haben.
Anmerkung:Falls die Akkreditierung nach ISO/IEC Guide 65 (demnächst ISO/IEC 17065) für den Auditbereich des IFS der Zertifizierungsstelle entzogen oder ausgesetzt wurde, wird das gesamte Zertifizierungsverfahren gestoppt und die Zertifizierungsstelle darf keine IFS-Zertifikate mehr ausgeben.Ab dem Datum des Entzugs oder der Aussetzung darf die Zertifizierungsstelle keine IFS-Zertifikate mehr ausstellen, selbst wenn die Audits bereits durchgeführt wurden und sich noch im Zertifizierungsverfahren befinden (Überprüfung des Berichtes, Entscheidung über die Zertifizierung usw.).
Vertragsabschluss mit den Standardeignern des IFS
Nach Beantragung und Erteilung der IFS-Akkreditierung gemäß ISO/IEC Guide 65 (demnächst ISO/IEC 17065) und zwecks Genehmigung zur Durchführung von IFS-Audits unterzeichnet die Zertifizierungsstelle einen Vertrag mit dem IFS, in dem sie sich zur Einhaltung aller IFS-Anforderungen verpflichtet.Die Zertifizierungsstelle ist nicht zur Durchführung von IFS-Audits berechtigt, solange der endgültige Vertrag nicht unterzeichnet ist (ausgenommen davon ist die Witness-Begutachtung im laufenden Akkreditierungsverfahren).
Zertifizierungsentscheidungen
Die Entscheidung über die Zertifizierung kann nur auf Empfehlung einer kompetenten Person bzw. eines Zertifizierungsausschusses erfolgen.Die Person, die für die Bewertung der Auditberichte zuständig ist (Reviewer) ist entweder ein zugelassener IFS-Auditor, ein IFS-Trainer oder erfüllt die folgenden Bedingungen:
- Universitätsabschluss und zwei Jahre Berufserfahrung in den Bereichen Lebensmittelsicherheit und Lebensmittelqualität
- Teilnahme (als Auditor oder Beobachter) an 10 vollständigen Audits (nach anerkannten GFSI-Standards oder anderen Lebensmittelsicherheitssystemen) in den vergangenen fünf Jahren
- Teilnahme an einer Hygieneschulung
- Teilnahme an einer IFS-Schulung „Train the Trainer“
- Der Reviewer darf das Audit nicht selbst durchgeführt haben.
Die Überprüfung wird dokumentiert.
Die Entscheidung über die Zertifizierung kann nur auf Empfehlung einer kompetenten Person bzw. eines Zertifizierungsausschusses erfolgen.Außerdem darf nur eine Person, die nicht das Audit durchgeführt hat, die Entscheidung fällen.Die kompetente Person für die Zertifizierungsentscheidung oder mindestens ein Mitglied des Zertifizierungsausschusses ist ein IFS-Auditor, ein IFS-Trainer oder ein IFS-Reviewer.
Gemäß ISO/IEC Guide 65 (demnächst ISO/IEC 17065) wird die endgültige Entscheidung der Zertifizierung ausschließlich von der Zertifizierungsstelle getroffen.
Verantwortlichkeiten der Zertifizierungsstelle hinsichtlich der IFS-Trainer und IFS-Auditoren (einschließlich Selbständige/Freiberufler)
Die Zertifizierungsstellen haben die folgenden Verantwortlichkeiten:
- Sie unterstützen Witness-Audits (durch Akkreditierungsstellen und/oder das Integrity Program).
- Sie gewährleisten, dass mindestens ein Mitglied des Mitarbeiterstabs ein IFS-Trainer ist und an einer IFS-Schulung „Train-the-Trainer” teilgenommen hat. Dieser Trainer ist verantwortlich für die hausinternen Schulungen aller Auditoren, die IFS-Auditoren werden möchten bzw. schon IFS-Auditoren sind.Mitarbeiter, die IFS-Trainer werden wollen, erfüllen die Anforderungen im Kapitel 2.5.
Anmerkung: Für Zertifizierungsstellen, die mit der Arbeit für den IFS beginnen, kann die hausinterne Schulung durch den IFS organisiert werden, falls gewünscht. - Sie gewährleisten, dass der Auditor für den Auditbereich und die Durchführung des Audits kompetent ist und dass er, entsprechend den Anforderungen des IFS und der Zertifizierungsstelle, Zugriff auf die anzuwendenden Gesetze und Regeln hat. Die Zertifizierungsstelle stellt die Aufrechterhaltung der Kompetenz sicher (ständige Aufsicht durch die Zertifizierungsstelle) und überwacht die Auditdurchführung mit Hilfe von Witness-Audits vor Ort. Jeder Auditor wird mindestens alle zwei Jahre im Rahmen einer IFS-Vor-Ort-Begutachtung überwacht. Die Ergebnisse dieses Witness-Audits werden dokumentiert.Der Beobachter ist ein zugelassener IFS-Auditor oder erfüllt die gleichen Anforderungen, wie sie auch für Trainer gelten (siehe Kapitel 2.5)
- Sie führen Aufzeichnungen über die Kompetenzen der Auditoren.
- Sie stellen sicher, dass kein Auditor gegen die Regeln des IFS verstößt, z.B. war der Auditor für das auditierte Unternehmen in den vergangenen zwei Jahren weder als IFS-Berater noch in anderer Weise in diesem oder für dieses Unternehmen bzw. in dessen Auftrag tätig.Das bedeutet zugleich, dass während des Zertifizierungsverfahrens keinerlei wirtschaftliche und/oder persönliche Abhängigkeit zwischen dem auditierten Unternehmen und Auditor bestehen darf.
- Sie stellen sicher, dass ein Auditor nicht mehr als drei aufeinander folgende Audits im gleichen Unternehmen durchführt (gilt nur für vollständige Audits), unabhängig davon, wie viel Zeit zwischen den Audits liegt. Ergänzungs- und Erweiterungsaudits sind von dieser Regel nicht betroffen.
- Sie gewährleisten, dass ein Auditor nur für eine IFS-Zertifizierungsstelle tätig ist, um Audits nach dem IFS durchzuführen, und zwar über einen Zeitraum von wenigstens 12 Monaten.In besonderen Fällen kann der IFS auf Anfrage eine Ausnahmegenehmigung erteilen.
- Sie unterzeichnen für jedes durchzuführende Audit einen Auditauftrag, dieser beinhaltet eine Erklärung zur Einhaltung der oben erwähnten Anforderungen.
- Sie organisieren einmal jährlich eine zweitägige Schulung für IFS-Auditoren. Diese dienen dem Erfahrungsaustausch, dem Finden gemeinsamer Positionen und der Information der Auditoren über aktuelle gesetzliche Änderungen usw.Ein Teil der Schulung wird vom Trainer geleitet.
- Sie führen während eines Lebensmittelsicherheitsaudits und/oder eines Audits gemäß ISO/IEC Guide 65 (demnächst ISO/IEC 17065) eine Vor-Ort-Begutachtung des Auditors durch, um die Kompetenzen des für IFS-Audits vorgesehenen Auditors (siehe Glossar – Anm. d. Übers.: im Glossar gibt es keinen Punkt „Kompetenz“) zu prüfen. Die Zertifizierungsstelle verzeichnet das Datum des Begutachtungsaudits (Witness Audit), den Namen des in diesem Zusammenhang auditierten Unternehmens und den Namen des Begutachters in der Antragsdatei für IFS-Prüfungen.Ein Protokoll des Begutachtungsaudits ist auf Verlangen des IFS in englischer, französischer bzw. deutscher Sprache vorzulegen.Der Beobachter eines für IFS-Audits vorgesehenen Auditors bei einer Vor-Ort-Begutachtung erfüllt die gleichen Anforderungen, die auch für Trainer gelten (siehe Kapitel 2.5).
- Im Falle einer speziellen Auditbegutachtung vor Ort gemäß Kapitel 4.7 des ISO/IEC Guide 65 (demnächst ISO/IEC 17065) zu internen Audits gibt die Zertifizierungsstelle den Namen des Begutachters beim Einstellen der Auditunterlagen ins Auditportal an.
- Sie sind sich der Prüfungsordnung voll bewusst, die durch den IFS bereitgestellt wird.
Die Zertifizierungsstelle ist dafür verantwortlich, den in Bezug auf Zertifizierungsbereich, Sprachkenntnisse und Qualifikation geeigneten Auditor für jedes IFS-Audit auszuwählen.
Spezielle Anforderungen an IFS-Trainer
IFS-Trainer haben folgendes Profil:
- Sie erfüllen die Anforderungen an IFS-Auditoren, wie in Kapitel 3.2 a-d beschrieben.
- Sie haben Erfahrung in Audits nach GFSI-Standards oder anderen Lebensmittelsicherheitssystemen.
- Sie verfügen über Kenntnisse der Lebensmittelgesetzgebung bzw. Lebensmittelrechts.
- Sie haben an einer vom IFS organisierten Schulung „Train-the-Trainer” teilgenommen.
- Sie beherrschen die Sprache fließend (mündlich und schriftlich), in der sie Schulungen durchführen und leiten; die IFS-Geschäftsstellen werden über entsprechenden Sprachkenntnisse informiert.
Um ihre Kenntnisse über den IFS stets auf dem aktuellen Stand zu halten, nimmt jeder IFS-Trainer alle zwei Jahre an einer vom IFS organisierten, zweitägigen IFS-Schulung teil.Diese Schulungen werden vom IFS organisiert und sind die Grundlage für firmeninterne Trainings aller Auditoren.
Schulung „Train-the-Trainer”
Die Schulung „Train-the-Trainer” wird vom IFS organisiert.
Bei Veröffentlichung einer neuen Version des Standards nimmt der Trainer der Zertifizierungsstelle an einer vom IFS organisierten Schulung „Train-the-Trainer” teil und schult intern alle bereits zugelassenen IFS-Auditoren der Zertifizierungsstelle, bevor Audits auf der Grundlage der neuen Version durchgeführt werden.
Bei Veröffentlichung einer neuen Doktrin schult der Trainer vor Inkrafttreten der Doktrin alle IFS-Auditoren.
Anforderung an IFS-Auditoren
Grundsätzlich erfüllen die Auditoren die Anforderungen gemäß Kapitel 7.2 und 7.3.1 der ISO 19011.
Im Rahmen der Guten Auditierungspraxis verwendet der Auditor während eines IFS-Audits aussagekräftige Produktproben, um vor Ort die Produktionsverfahren und Dokumentation im auditierten Unternehmen zu untersuchen und die Einhaltung der IFS-Anforderungen zu prüfen.Insbesondere führt der Auditor während des Audits eine Rückverfolgsbarkeitsprüfung im Unternehmen durch.
Der IFS veröffentlicht Richtlinien, die weitere Informationen zu Themenbereichen enthalten, die geprüft werden müssen bzw. deren Überprüfung während des Audits im auditierten Unternehmen erforderlich ist.
Voraussetzungen für den Antrag auf Zulassung zur IFS-Prüfung
(IFS Food)
Vor der Antragstellung zur IFS-Prüfung müssen die Auditoren folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie haben einen Vertrag mit der Zertifizierungsstelle (siehe Punkt. 4.4 des ISO/IEC Guide 65 (demnächst ISO/IEC 17065)) unterzeichnet.
- Sie bestätigen der Zertifizierungsstelle, dass sie für mindestens 12 Monate IFS-Audits nur für diese Zertifizierungsstelle durchführen werden.Sie können jedoch Audits nach anderen Standards auch für verschiedene Zertifizierungsstellen durchführen.In besonderen Fällen kann der IFS auf Antrag eine Ausnahme erteilen.
- Sie haben an einer von der Zertifizierungsstelle organisierten firmeneigenen IFS-Schulung teilgenommen.
- Sie haben der Zertifizierungsstelle alle maßgeblichen Informationen zu ihren Qualifikationen vorgelegt.
- Die Zertifizierungsstelle überprüft und bestätigt die fachliche Qualifikation und Kompetenz der Auditoren.
Allgemeine Anforderungen für die Zulassung eines Auditors zur IFS-Prüfung
(IFS Food)
Interessenten, die sich für eine Zulassung als IFS-Auditor bewerben, erfüllen die im Folgenden genannten Anforderungen und reichen entsprechende Nachweise zusammen mit den Antragsunterlagen ein.Der IFS stellt eine Gliederung für einen Lebenslauf zur Verfügung.
a) Ausbildung im Lebensmittelsektor
1) Hochschul- bzw. Universitätsabschluss in einem lebensmittelbezogenen Studiengang (Bachelor/Master bzw. gleichwertiger Abschluss) und zwei Jahre Berufserfahrung in der Lebensmittelindustrie im Bereich der Herstellung von Lebensmitteln (Qualitätssicherung, Produktion, F&E…).
oder
2) Bewerber, die unmittelbar nach Abschluss eines Studiums in einem lebensmittelbezogenen Studiengang eine Tätigkeit als Auditor aufgenommen haben, müssen fünf Jahre Auditerfahrung in der lebensmittelverarbeitenden Industrie nachweisen;
oder
3) Wenn ein Bewerber einen Hochschul- bzw. Universitätsabschluss (Bachelor/Master bzw. gleichwertiger Abschluss) vorweisen kann, dieser jedoch kein lebensmittelbezogener Studiengang ist, muss er über fünf Jahre Berufserfahrung in der Lebensmittelindustrie im Bereich der Herstellung von Lebensmitteln (Qualitätssicherung, Produktion, F&E…) verfügen.
oder
4) Berufsausbildung in der lebensmittelverarbeitenden Industrie und fünf Jahre Berufserfahrung in der Lebensmittelindustrie im Bereich der Herstellung von Lebensmitteln (Qualitätssicherung, Produktion, F&E…).
b) Allgemeine Auditerfahrung
Der Auditor hat in den vergangenen zwei Jahren mindestens 10 vollständige Audits in der Lebensmittelindustrie durchgeführt.Dabei haben die Audits in verschiedenen Unternehmen stattgefunden.
c) Schulung in Lebensmittelhygiene (einschl. HACCP)
Qualifizierte Schulung auf der Grundlage des Codex für Lebensmittelhygiene.
d) Schulung in Auditverfahren auf der Grundlage von Managementsystemen für Qualität oder Lebensmittelsicherheit
Dauer:eine Woche/40 Stunden oder ähnliches.
e) Besondere Praxiserfahrung in den vom Auditor beantragten Produkt und Technologie Scopes (siehe Anlage 1: Produkt und Technologie Scopes)
Für Produkt Scopes:
Für jeden beantragten Produkt Scope mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in der Lebensmittelindustrie im Bereich der Herstellung von Lebensmitteln.
oder
Für jeden Produkt Scope mindestens 10 Lebensmittelsicherheitsaudits (GFSI anerkannt) und/oder Lieferantenaudits einschließlich Qualitäts- und Lebensmittelsicherheitsprüfung von Produkten mit rückverfolgbarer Herkunft, bestätigt vom Händler oder der Industrie.
Die Audits fanden in verschiedenen Unternehmen statt.
Anmerkung:Die Zulassung für die Bereiche 7 (Kombinationsprodukte) und 11 (Tierfutter) sind mit anderen Produkt Scopes verbunden.Weitere Erklärungen sind in Anlage 1 gegeben.
Für Technologie Scopes:
Für jeden beantragten Technologiebereich mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in der Lebensmittelindustrie im Bereich der Herstellung von Lebensmitteln.
oder
Für jeden Technologiebereich mindestens fünf Lebensmittelsicherheitsaudits (GFSI anerkannt) und/oder Lieferantenaudits einschließlich Qualitäts- und Lebensmittelsicherheitsprüfung von Produkten mit rückverfolgbarer Herkunft, bestätigt vom Händler oder der Industrie.
Die Audits fanden in verschiedenen Unternehmen statt.
f) Sprache
Falls der Auditor die Audits in einer anderen Sprache als seiner Muttersprache durchführen will, muss er/sie Nachweise vorlegen, aus denen hervorgeht, dass er/sie diese Sprache(n) fließend spricht.In diesem Fall können die IFS-Geschäftsstellen eine mündliche Prüfung in der entsprechenden Sprache verlangen.
g) Hausinterne IFS-Schulung
Die Schulungsmaterialien für das hausinterne IFS-Training beruhen auf dem vom IFS zur Verfügung gestellten Material.Der Auditor muss an einer von der Zertifizierungsstelle intern organisierten, durch einen IFS-Trainer vermittelten Schulung (zu den Themenbereichen IFS, Lebensmittelgesetzgebung, Lebensmittelhygiene usw.) teilgenommen haben.Die Schulung erfolgt mindestens über zwei Tage.Der Auditor beherrscht die Sprache, in der das Training erfolgt (Muttersprache bzw. vom Auditor im Antragsformular auf IFS-Prüfungszulassung als Arbeitssprache ausgewiesene Sprache).
Anmerkung:Für Auditoren, die andere IFS-Standardaudits durchzuführen beabsichtigten, siehe Teil 3, Kapitel 1 der entsprechenden Standards.
Der IFS ist für die fachliche Bewertung der Antragsdaten von Auditoren vor Ablegen der IFS-Prüfungen verantwortlich.Sollte der Lebenslauf eines Auditors die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllen, kann der IFS den Prüfungsantrag des Auditors ablehnen.Falls ein Auditor keine ausreichenden Nachweise für die beantragten Produkt- und/oder Technologie Scopes beibringt, kann der IFS die Zulassungsanträge für die betreffende(n) Produktkategorie(n) ablehnen.
Der Lebenslauf wird inhaltlich von einer Person der akkreditierten Zertifizierungsstelle abgezeichnet (Name und Position am Ende des Lebenslaufs).
Anmerkung:Die IFS-Geschäftsstellen können die Zulassung eines IFS-Auditors entziehen bzw. ihn/sie nicht zu Prüfung zulassen, wenn sich herausstellt, dass die Angaben im Lebenslauf falsch sind.Dieser Vorgang wird dann an das IFS Integrity Program weitergegeben.
IFS accreditation
accreditaion




