Auditor Examinations
Voraussetzungen für den Antrag auf Zulassung zur IFS-Prüfung
(IFS Food)
Vor der Antragstellung zur IFS-Prüfung müssen die Auditoren folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie haben einen Vertrag mit der Zertifizierungsstelle (siehe Punkt. 4.4 des ISO/IEC Guide 65 (demnächst ISO/IEC 17065)) unterzeichnet.
- Sie bestätigen der Zertifizierungsstelle, dass sie für mindestens 12 Monate IFS-Audits nur für diese Zertifizierungsstelle durchführen werden. Sie können jedoch Audits nach anderen Standards auch für verschiedene Zertifizierungsstellen durchführen.In besonderen Fällen kann der IFS auf Antrag eine Ausnahme erteilen.
- Sie haben an einer von der Zertifizierungsstelle organisierten firmeneigenen IFS-Schulung teilgenommen.
- Sie haben der Zertifizierungsstelle alle maßgeblichen Informationen zu ihren Qualifikationen vorgelegt.
- Die Zertifizierungsstelle überprüft und bestätigt die fachliche Qualifikation und Kompetenz der Auditoren.
IFS-Prüfungsverfahren
(IFS Food)
Auditoren, die die in Kapitel 3.1 und 3.2 (IFS Food) genannten Voraussetzungen erfüllen, dürfen an der schriftlichen IFS Prüfung und – bei Erfolg – an einer mündlichen Prüfung teilnehmen.Nach erfolgreichem Absolvieren der Prüfungen ist der betreffende Auditor offiziell zur Durchführung von IFS-Audits berechtigt.Der Auditor wird im Auditportal registriert und erhält ein persönliches IFS-Auditor-Zertifikat.Ab dem Tag der bestandenen mündlichen Prüfung bis zum Ende des zweiten Kalenderjahrs nach der Prüfung darf der Auditor IFS Food-Audits für die Produkt und Technologie Scopes durchführen, für die er/sie von den IFS-Geschäftsstellen zugelassen wurde. Auf dem Auditor-Zertifikat des IFS sind zusätzlich die Gültigkeitsdauer, der Name der Zertifizierungsstelle sowie die Arbeitssprachen, Produkt und Technologie Scopes des Auditors verzeichnet.
Nach Ablauf des Zertifikats kann der Auditor keine IFS-Audits mehr durchführen.Die Zertifizierungsstelle ist für die rechtzeitige Erneuerung der Zulassung des IFS-Auditors verantwortlich, so dass es keine zeitlichen Lücken gibt.
Während der Gültigkeit des Auditoren-Zertifikats des IFS werden die Auditoren durch ihre Zertifizierungsstelle regelmäßig – mindestens zwei Tage pro Jahr - in aktuellen Fragen der Lebensmittelgesetzgebung, Standardanforderungen, Auditpraktiken usw. geschult.Die Teilnahme an der Schulung ist durch die Zertifizierungsstelle zu dokumentieren.
Zusätzlich wird, wie in 2.4 (IFS Food) beschrieben, jeder Auditor mindestens einmal alle zwei Jahre mit Hilfe einer IFS-Vor-Ort-Begutachtung überwacht.Diese Begutachtung kann jederzeit in dem Jahr stattfinden, in dem die Gültigkeit des Auditor-Zertifikats abläuft.
Die Zulassung des Auditors muss vor Ablauf der Gültigkeit des Zertifikates erneuert werden.Für die Erneuerung der Zulassung müssen die Auditoren mindestens 10 IFS-Audits (als Hauptauditor oder Co-Auditor, nicht als Trainee, – siehe derzeit gültige Prüfungsordnung) durchgeführt haben. Außerdem müssen sie an einer vom IFS organisierten Schulung über Kalibrierung teilgenommen haben. Diese Schulung wird von zugelassenen Kalibrierungstrainern und unter Verwendung von IFS-Schulungsmaterial durchgeführt.Nach dem erfolgreichen Bestehen der Erstprüfung soll das vorgeschriebene Kalibrierungstraining vor dem Ende des zweiten Kalenderjahres (ab dem Datum des erfolgreichen Abschlusses der Erstprüfung) absolviert werden.Die erneute Zulassung kann dann, den gleichen Regeln folgend, alle zwei Jahre stattfinden.
Beispiel:
Datum der mündlichen Prüfung:25. Mai 2012
Das Auditor-Zertifikat des IFS (nach Erstprüfung) ist gültig bis zum31. Dezember 2014
Der Auditor soll zwischen dem 1. Januar 2014 und dem 31. Dezember 2014 an einem Kalibrierungstraining teilnehmen.
Der Auditor darf IFS-Audits im Zeitraum zwischen 25. Mai 2012 und dem Datum des Kalibrierungstrainings (falls es 2014 absolviert wird) durchführen.
Wenn der Auditor im Jahr 2014 10 IFS-Audits durchgeführt und an einer Kalibrierungsschulung (beispielsweise am 8. und 9. September 2014) teilgenommen hat, dann gilt die weitere Zulassung laut Auditor-Zertifikat des IFS bis zum 31. Dezember 2016
Wird eine dieser Vorschriften (Mindestzahl von 10 IFS-Audits und rechtzeitige Teilnahme an einer Kalibrierungsschulung) nicht erfüllt, muss der Auditor erneut eine IFS-Erstprüfung bestehen (schriftliche und mündliche Prüfung). Die Prüfungsordnung legt darüber hinaus noch weitere Voraussetzungen für das Verfahren der Erneuerung der Zulassung fest.
Die ausführliche Prüfungsordnung für Erstprüfung und Wiederholungsprüfung sowie die internationalen IFS-Prüfungspläne sind über das Auditportal für den durch die betreffende Zertifizierungsstelle jeweils zugänglichen Bereich online abrufbar.




